Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau

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Pflicht zur Selbsttestung ab 17.03.2021

Mit dem 17.03.2021 wird an unserer Schule die in der aktuellen Corona-Schutzverordnung festgeschriebene Testpflicht an sächsischen Schulen umgesetzt. Der Zutritt zum Gymnasium ist ab diesem Tag nur noch erlaubt, wenn entweder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (nicht älter als eine Woche) über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann oder nach dem Betreten der Schule ein Selbsttest durchgeführt wird. Einmal in der Woche wird zukünftig durch Schüler*innen und zweimal pro Woche durch das gesamte Personal ein solcher Selbsttest im vorderen Nasenbereich vorgenommen.

Im letzten Beitrag auf der Homepage sind die notwendige Einwilligungserklärung und ein Link zum Erklärvideo veröffentlicht worden.

Es ist notwendig, dass die entsprechende Einverständniserklärung am Mittwoch vorliegt. Eltern, die einem solchen Selbsttest nicht zustimmen, melden ihre Kinder schriftlich ab.

Die ersten Tests werden an diesem Mittwoch durch die Klassenlehrer*innen in der ersten Unterrichtsstunde beaufsichtigt. Schülerinnen und Schüler, die verhindert sind (Krankheit, Quarantäne …), melden sich beim ersten Betreten der Schule im Sekretariat und werden dann den Selbsttest durchführen.

Schüler*innen, die am 15.03.2021 einen freiwilligen Schnelltest durch das DRK genutzt haben, müssen in dieser Woche nicht erneut getestet werden. Die Schüler*innen haben einen Nachweis erbracht und können diesen vorweisen.

Wir bedanken uns für die sehr große Bereitschaft zur Teilnahme am freiwilligen Schnelltest am 15.03.2021.

T. Berndt

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