In der Sächsischen Corona-Schutzverordnung und der Schul- und Kita-Coronaverordnung (aktuelle Fassung gültig vom 21.10.2021 bis 17.11.2021) sind neben den bekannten Hygienemaßnahmen folgende Schutzmaßnahmen für den Start nach den Herbstferien festgelegt:

Woche 01.11. – 07.11.2021:

  • dreimaliges Testen aller zwei Tage (Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen)
  • Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht
  • Betretungsverbot bei Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust oder bei Kontakt zu infizierten Personen)

Woche 08.11. – 14.11.2021

  • dreimaliges Testen aller zwei Tage (Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen)
  • Maskenpflicht im Schulgebäude
  • im Unterricht besteht keine Maskenpflicht, wenn nicht die Vorwarn- bzw. Überlastungsstufe erreicht wird Betretungsverbot bei Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust oder bei Kontakt zu infizierten Personen)

ab 15.11.2021

  • zweimaliges Testen aller 3 – 4 Tage (Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen)
  • Maskenpflicht im Schulgebäude
  • im Unterricht besteht keine Maskenpflicht, wenn nicht die Vorwarn- bzw. Überlastungsstufe erreicht wird
  • Betretungsverbot bei Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust oder bei Kontakt zu infizierten Personen)


Vorwarnstufe:        7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung 7,00; Belastungswert Normalstationen 650; Belastungswert Intensivstationen 180

Überlastungsstufe: 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung 12,00; Belastungswert Normalstationen 1300; 

Belastungswert Intensivstationen 420

=>kein Regelbetrieb, Betriebseinschränkungen (Wechselmodell), Ausnahmen für Abschlussklassen

Inzidenzwert < 10:  einmaliges Testen pro Woche

Inzidenzwert < 35:  keine Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler, Personal

 gilt auch, wenn Überlastungsstufe nicht erreicht wird und alle Beteiligten nachweislich geimpft bzw. genesen sind

aktuelle Quarantäneregelungen für Schulen (Verantwortungsbereich der Gesundheitsämter):

Infektion mit dem Coronavirus bis 12 Jahre/ ab Klasse 6:

 nur betroffene Schülerin/ betroffener Schüler werden abgesondert + exponierte ungeimpfte Erwachsene + Beobachtungsstatus der Klasse mit dreimaligem Testen für eine Woche

Infektion mit dem Coronavirus über 12 Jahre/ ab Klasse 7:

betroffene Schülerin/ betroffener Schüler werden abgesondert + Sitznachbarn und enge Kontaktpersonen, wenn keine MNS im Unterricht getragen wurde + Beobachtungsstatus der Klasse mit dreimaligem Testen für eine Woche

Ab zwei Infizierten pro Gruppe oder Klasse sind alle Kinder/ Schüler der Gruppe oder Klasse abzusondern.

Die Beendigung der Absonderung durch ein negatives PCR- bzw. Antigenschnelltestergebnis kann frühestens nach fünf Tagen erfolgen. Sie endet sonst nach 10 Tagen. Absonderungen vollständig geimpfter bzw. genesener Personen erfolgt nicht, wenn diese asymptomatisch sind.

Ergänzende Informationen finden Sie unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/10/18/weiter-hohe-schutzmassnahmen-an-schulen-aber-keine-maskenpflicht-im-unterricht/

T. Berndt

(26.10.2021)